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Osteopathie Gröbming
Christina Halasz
Hauptplatz 110
8962 Gröbming
+ 43 3685 23009

Für den Inhalt verantwortlich
Christina Halasz

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Fotos
Gernot Brennsteiner (intwo design&events)

Webdesign
Creatix Kommunikationsagentur

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages

1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?
1.1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Bei präventiven Leistungen ist keine ärztliche Verordnung notwendig.
1.2. Verrechnung der Behandlungskosten und Rückerstattungsmodalitäten
Die Kosten der Behandlung werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer behandelnden Therapeutin als Wahltherapeutin und können bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss ansuchen. Osteopathische Behandlungen werden nur von wenigen Pflichtversicherungen (SVA) teilrefundiert bzw. von einigen Zusatzversicherungen refundiert. Es obliegt Ihrer Verantwortung, sich bei Ihrer Versicherung über die Refundierungsmodalitäten zu informieren
1.3. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihre Therapeutin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
2.1. Persönliche Einzelbetreuung
Ihre Therapeutin ist Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen. Mit ihr vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie z.B. Behandlungsziel, Maßnahmen der Behandlung, Behandlungstermine, Behandlungsdauer, Behandlungsfrequenz, Behandlungsumfang, Kosten der Behandlung.
2.2. Ihre Behandlung
Die Leistung umfasst
persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
bei Bedarf/nach Anfrage (gegen Kostenersatz): Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen
2.3. Grundsätze der Behandlung Ihrer Therapeutin
Ihre Therapeutin orientiert sich in der Behandlung am aktuellen Wissensstand sowie am geltenden MTD-Gesetz
Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer Therapeutin geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Ein Informationsaustausch zwischen den einzelnen Berufsgruppen (z.B. behandelnde/r Ärztin/Arzt) zur Optimierung des Behandlungserfolges findet nach vorheriger Rücksprache statt.
2.4. Dokumentation
Ihre Therapeutin ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer Therapeutin und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?
3.1. Höhe der Kosten
Die Höhe der Behandlungskosten setzt sich aus der Einzelleistung, der benötigten Zeit und eventuell verwendeten Therapiematerialien zusammen. Sie werden Ihnen von Ihrer Therapeutin zu Beginn der Behandlung mitgeteilt.
4. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (Werktag) – abzusagen (SMS oder Anrufbeantworter/Mailbox besprechen). Andernfalls behält sich Ihre Therapeutin das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin zur Gänze in Rechnung zu stellen. Kosten, die aus versäumten Terminen entstehen, können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
5. Wann endet die Behandlung?
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer Therapeutin. Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollten Sie mehr Behandlungen benötigen als ursprünglich verordnet, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung. Sollte sich der gewünschte Behandlungserfolg früher einstellen, ist eine Beendigung der Therapie in gegenseitiger Absprache möglich. Sowohl Ihnen als auch Ihrer Therapeutin steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Dies ist auch möglich, wenn Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).

Datenschutzerklärung

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Grundlegendes
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Zugriffsdaten
Ich, die Websitebetreiberin, erhebe (s. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Daten über Zugriffe auf die Website und speichere diese als „Server-Logfiles“ auf dem Server der Website ab. Folgende Daten werden so protokolliert:• Besuchte Website• Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes• Menge der gesendeten Daten in Byte• Quelle/Verweis, von der Sie auf die Seite gelangten• Verwendeter Browser• Verwendetes Betriebssystem• Verwendete IP-AdresseDie Server-Logfiles werden für maximal 7 Tage gespeichert und anschließend gelöscht. Die Speicherung der Daten erfolgt aus Sicherheitsgründen, um z. B. Missbrauchsfälle aufklären zu können. Müssen Daten aus Beweisgründen aufgehoben werden, sind sie solange von der Löschung ausgenommen bis der Vorfall endgültig geklärt ist.

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